Kfz-Kasko: Falsche Angabe des Fahrzeuglenkers durch den Agenten

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Der Versicherungsnehmer (VN) lässt die Schadensanzeige vom Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten. Dabei gibt dieser an, der VN selbst sei der Lenker gewesen,obwohl der VN nicht wusste, wer das Kfz gefahren hat. Dies gereicht dem VN durch Verweigerung des Versicherungsschutzes zum eigenen Nachteil.

Ein VN muss sich die falschen Angaben des Versicherungsvertreters einer Versicherungsgesellschaft anrechnen lassen, denn ein Vertreter ist in solchen Fällen der Wissenserklärungsvertreter des VN.

Der VN unterlag auch vor dem Oberlandesgericht Köln.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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