Kfz-Leasing: Schadenersatz bei Kfz-Diebstahl

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Nach einem Kfz-Diebstahl unterließ es der Versicherungsnehmer seine Leasingfirma umfassend über den Schadenfall zu informieren, dadurch erhielt die Firma keine Schadensregulierung durch den Kaskoversicherer.

Der Leasingnehmer ist dazu verpflichtet, seine umfassenden Aufklärungsobliegenheiten zu erfüllen. Unterlässt er dies, hat die Leasingfirma das Recht auf Schadensersatzforderung gegen ihren Kunden.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Leasingnehmer zum Schadensersatz an die Leasingfirma.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/29) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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