Kfz-Versicherung: Steuererstattung bei Wiederbeschaffung statt Reparatur

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Wird ein Pkw bei einem Unfall erheblich beschädigt und entscheidet sich der Geschädigte zum Kauf eines anderen Wagens anstelle der Reparatur des geschädigten Fahrzeugs, muss der Versicherer die anteilige Mehrwertsteuer auch erstatten.

Der Verweis des Versicherers auf die nicht erfolgte Reparatur hält vor Gericht nicht Stand. Die Mehrwertsteuer ist dann zu zahlen, wenn sie tatsächlich anfällt, also muss sie. in Höhe des Anteils, wie sie bei Reparatur entstanden wäre, ebenfalls gezahlt werden.

Der Bundesgerichtshof verurteilte den Versicherer zur Erstattung der Mehrwertsteuer.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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