Kfz-Versicherung: Wann der Versicherungsschutz versagt werden darf

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Grundsätzlich darf nach neuem VVG eine gänzliche Versicherungsschutzverweigerung nicht erfolgen. Jedoch ist es in Einzelfällen möglich, dass der Versicherer bei grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten die Leistungen gänzlich versagt - also auf null Prozent setzt.

Der Umstand einer absoluten Fahruntüchtigkeit rechtfertigt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) keinerlei Entschädigung.

Der BGH setzte bei Fahruntüchtigkeit eine klare Versicherungsschutzgrenze.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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