Klärung der Versicherungsfähigkeit

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Wenn es um Krankentagegeld geht, ist nach MBKT 94 § 15a die Versicherungsfähigkeit bei Selbstständigen grundsätzlich abhängig von der Erzielung regelmäßiger Einkünfte.

Diese Voraussetzungen fallen nicht schon dann weg, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel anstrebt und vorübergehend keine Einkünfte erzielt. Es genügt, dass die neue Tätigkeit ernsthafte Aussichten auf Erfolg und Wiedererlangung von Einkünften hat.

Der Versicherungsnehmer hatte beim Bundesgerichtshof Erfolg, der Versicherer hatte ihn zu Unrecht ausgesteuert.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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