Krankenkassenbeiträge und LV-Leistung

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Der Versicherungsnehmer trat seine betriebliche Lebensversicherungspolice zur Tilgung von Schulden an eine Bank ab und diese wurde letztendlich auch verwertet.

Der Versicherungsnehmer weigerte sich daraufhin Krankenkassenbeiträge zu zahlen, da er selbst die Leistung nicht erhielt. Nach Ansicht des Gerichts ist es für die Beitragspflicht jedoch unerheblich, wer letztendlich die Zahlung erhält, ausschlaggebend ist vielmehr, dass die Leistungen aus Direktversicherungen, gleich welcher Art, als Einkommen zu werten sind.

Das Bundessozialgericht verurteilte den Versicherungsnehmer dazu, die Krankenkassenbeiträge zu zahlen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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