Krankentagegeld: Leistung auch bei Arbeitslosigkeit?

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Nach den Bedingungen der KTG-Versicherung entfällt die Versicherungsfähigkeit der Versicherungsnehmer bei nicht vorhandenem Arbeitsverhältnis beziehungsweise Arbeitslosigkeit.

In diesem speziellen Fall wurde ein 54-jähriger Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber gekündigt und erlitt ein knappes Jahr später einen Unfall, der eine 8-monatige Arbeitsunfähigkeit nach sich zog, der Versicherer verweigerte die Leistungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass hier sehr wohl eine Leistungspflicht bestünde, da der Versicherungsnehmer eine Arbeitnehmer-Tätigkeit aufnehmen wolle und die Erfolglosigkeit der Arbeitssuche vom Versicherer vor Gericht nicht bewiesen werden konnte.

Der BGH sieht in solchen Fällen eine unrechtmäßige Benachteiligung der Versicherungsnehmers als gegeben.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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