Krankentagegeld: Wann endet das Versicherungsverhältnis?

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In diesem Fall wurde der Kläger auf Grund einer schweren Verletzung arbeitsunfähig. Der Versicherungsnehmer beharrte jedoch darauf, dass er arbeitsunfähig aber nicht berufsunfähig sei da sein Handlungsspielraum als Kaufmann nicht vollkommen eingeschränkt sei.

Die Befunde zeigten, dass auch eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers vorlag. Deshalb endete ab Feststellung der Berufsunfähigkeit das Versicherungsverhältnis der Krankentagegeldversicherung.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Landgericht Hannover abgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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