Krankenversicherung: Anfechtung der PKV – Keine Rückkehr in GKV

740px 535px

Ist der VR einer PKV berechtigt, den Vertrag des VN wirksam anzufechten so hat der VN keine Möglichkeit wieder in die GKV als Pflichtmitglied zu rutschen.

Der VN bleibt trotz fehlender Krankenversicherung ein PKV-Versicherter, er muss sich also bei einem anderen privaten VR im Basistarif versichern. Eine Rückkehr in die GKV ist deshalb nicht möglich.

Auch vor dem LSG Sachsen hatte die Klage keinen Erfolg, der VN muss sich weiter privat versichern !

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News