Krankenversicherung: Rücktritt wegen unvollständiger Angaben?

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Der VN hatte in den Antragsfragen einen bestehenden Bluthochdruck angegeben, jedoch weitere regelmäßige Untersuchungen und Diagnosen verschwiegen.

Nach Ansicht des OLG Köln liegt hier eine eindeutige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, die den VR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der VN hatte vor dem OLG Köln keinen Erfolg. Der Rücktritt des VR war rechtens!


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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