KTG-Versicherung: Leistung auch bei Arbeitslosigkeit?

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Nach den Bedingungen der Krankentagegeld-Versicherung (KTG) entfällt die Versicherungsfähigkeit der Versicherungsnehmer (VN) bei nicht vorhandenem Arbeitsverhältnis, also Arbeitslosigkeit.

In diesem speziellen Fall wurde ein 54-jähriger VN von seinem Arbeitgeber gekündigt und erlitt ein knappes Jahr später einen Unfall, der eine achtmonatige AU nach sich zog. Der Versicherer verweigerte die Leistungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass hier sehr wohl eine Leistungspflicht bestünde. Der VN wolle ja eine Arbeitnehmer-Tätigkeit aufnehmen und die Erfolglosigkeit der Arbeitssuche, trotz Bemühungen des VN, vom Versicherer (VR) vor Gericht nicht bewiesen werden konnte.

Der BGH sieht in solchen Fällen eine unrechtmäßige Benachteiligung der VN als gegeben.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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