Lebensversicherung: Eine Abtretung ohne Kenntnis des Versicherers ist unwirksam

740px 535px

In den Lebensversicherungsbedingungen sind die Abtretungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers in der Regel klar definiert. Unter anderem ist marktüblich vereinbart, dass eine Abtretung erst gültig ist, wenn der Versicherer auch davon Kenntnis hat.

Im vorliegenden Fall wurde jedoch der Versicherer über die erfolgte Abtretung nicht informiert. Deshalb ist die Abtretung rechtlich ungültig.

Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Ansprüche aus Abtretung zurück. Diese Klausel hält rechtlich stand.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/35) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten. 

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News