Lebensversicherung: Unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz?

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Im Falle eines unwiderruflichen Bezugsrechts für die Ehefrau im Todesfall des Versicherungsnehmers (VN) kann selbst bei Insolvenz des VN nicht angefochten werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das unwiderrufliche Bezugsrecht schon länger als vierJahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeräumt wurde.


Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt stellte klare Anforderungen an die Insolvenzpfändungsmöglichkeiten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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