Lebensversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

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Einem Versicherer steht es zunächst frei, welche Gesundheitsfragen er in seinen Versicherungsanträgen stellt.

Verschweigt der Versicherungsnehmer bei der Antragsstellung einen Klinikaufenthalt und beantwortet die direkte Frage nach Krankenhausaufhalten mit "nein", begeht er eine Anzeigepflichtverletzung. Diese Information wäre zur Bearbeitung, Risikobeurteilung und Einstufung des Versicherungsrisikos für den Versicherer nötig gewesen.

Bedeutsam sind immer die explizit gestellten Fragen, die korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Leistungsfreiheit des Versicherers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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