Letzte Berufsausübung entscheidet über Übergangsleistung

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Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen Bereich beeinträchtigt ist, muss anhand seines zuletzt ausgeübten Berufs entschieden werden.

Fähigkeiten des Versicherungsnehmers allgemein einen Beruf ausüben zu können, sind nicht relevant.

So lautet die Entscheidung des Landgerichts Berlin.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/33) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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