Maklerrecht: Courtageanspruch entfällt auch bei bestehendem Vertrag

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Ein Versicherungsmakler verliert seinen Provisionsanspruch, wenn der Versicherer nach Kündigung des Maklervertrages durch den Kunden, die Betreuung eines Sachversicherungsvertrags mit einjähriger Laufzeit und Verlängerungsklausel selbst übernimmt.

Nach dem Handelsbrauch bei derartigen Verträgen geht der Provisionsanspruch im Fall des Maklerwechsels dem Erstmakler ebenfalls verloren.

Die Klage des Versicherungsmaklers auf Courtagezahlung wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/03) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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