Maklerrecht: Wann ist eine Maklervollmacht zu alt?

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Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer Anforderungen oder Kündigungen des Maklers mit der Begründung, die erteilte Vollmacht sei zu alt und deshalb nicht mehr gültig, nicht anerkennen wollen.

In diesem Fall zogen die Betroffenen gegen den Versicherer vor Gericht, welches ausdrücklich darlegte, dass Vollmachten ihre Gültigkeit besitzen, solange Sie nicht vom Versicherungsnehmer entzogen werden.

Leider ließ es der Versicherer nicht zu einem ausführlichen Urteil kommen und akzeptierte die Ansprüche ohne Verurteilung.

Das Amtsgericht Köln stärkte in diesem Anerkenntnisbeschluss eindeutig die Versicherungsnehmer- und Maklerrechte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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