02.07.2008 Recht
Versicherter muss Ausweichmanöver bei Haarwildschäden nachweisen
Einem Versicherungsnehmer lief ein Stück Haarwild vor das Auto. Um sich und das Tier zu retten, machte er ein Ausweichmanöver, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde. Anschließend beantragte er bei seiner Teilkaskoversicherung einen so genannten Rettungskostenersatz. Um Geld vom Versicherer zu erhalten, muss der Fahrer jedoch beweisen, dass sein Fahrmanöver den Schaden am Kfz verursacht hat, um einer Kollision mit Wild zu entkommen. Mehr
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