Nicht jede Regulierung führt zur Rückstufung

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In Zweifelsfällen hat der Versicherer das Recht, Schadenersatzforderungen Geschädigter aus der Kfz-Haftpflicht zu begleichen, um weitere Ermittlungen oder einen Prozess zu vermeiden.

Lediglich bei nachweisbar unbegründeten Schadensersatzforderungen handelt der Versicherer in solchen Fällen pflichtwidrig.

Unterlässt das Versicherungsunternehmen jedoch eine sachgemäße Prüfung und zahlt Forderungen auf gut Glück, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einer Zurückstufung, infolge der entstandenen Regulierung zu widersprechen.

Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch auf Grund mangelnder Beweise seitens des Versicherungsnehmers zu Gunsten des Versicherers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/04) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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