Passive Rechtsschutzvertretung angeboten

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Wegen Fehlplanungen eines Ingenieurs erhob ein Bauunternehmen eine Schadensersatzforderung in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die abgeschlossene Berufshaftpflicht belief sich aber nur auf eine Haftungssumme von 1,1 Million Euro.

Der Versicherer (VR) lehnte die Schadensersatzansprüche ab und bot seinem Versicherten (VN) eine passive Rechtsschutzvertretung mit Kostenübernahme etwaiger Gerichtskosten an und wies die Ansprüche gegenüber dem Geschädigten zurück.

Aufgrund der Existenzangst des VN bezüglich der vermeintlich bestehenden Unterversicherung, einigte sich der VN sich mit dem Geschädigten über eine Abfindung in Höhe von einer Million Euro und klagte diese bei seiner Haftpflichtversicherung ein.

Das Landgericht Köln wies die Klage als unrechtmäßig zurück, da kein Vertragsverstoß des VR vorliege, denn dieser hätte seine Vertragsverpflichtungen durch das Angebot der Rechtsschutzgewährung erfüllt.

Die Klage des VN war erfolglos, der VR musste nicht zahlen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/43) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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