Rechtsschutz: Darf ein Anwalt eine Selbstvertretung berechnen?

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Hier verweigerte der Versicherer (VR) seinem Versicherungsnehmer (VN) die Rechtsschutzleistungen, da er sich in seiner Person als Anwalt im Zivilrechtsstreit selbst vertreten hatte, mit der Begründung die Bedingungen sähen nur vor, dass sich der VN durch einen Anwalt vertreten lasse.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf diesen Gedankengang. Die Rechtsschutzbedingungen schließen in keinster Weise die Selbstvertretung aus, es ist nicht ersichtlich, dass ein VN nicht auch Anwalt in eigener Person sein kann.

Der BGH verurteilte den VR zum Kostenersatz.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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