Rechtsschutzversicherung: Abgetretene Ansprüche des Versicherungsnehmers

740px 535px
Die Rechtsschutzdeckung umfasst ausschließlich die Verfolgung der eigenen rechtlichen Ansprüche.

Tritt der Versicherungsnehmer (VN) Ansprüche an einen Dritten ab, sei es auch nur weil der VN eine Zeugenfunktion einnimmt und somit die gerichtlichen Chancen erhöht werden, besteht kein Versicherungsschutz gemäß den ARB.

Die Klage des VN auf Deckungszusage wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News