Reiseabbruch-Versicherung: Nur zusätzliche Kostenerstattung?

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Ist in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung genau definiert, dass nur die Mehrkosten durch den Abbruch einer Reise versichert sind, so stellt dies keine unklare Klausel dar.

Die mit Antritt der Reise entstandenen Kosten sind nicht versichert, da diese in jedem Fall angefallen wären. Hierzu bedarf es einer separaten Versicherung, wenn nicht explizit mitversichert.

Die Klage des VN hatte vor dem AG München keinen Erfolg!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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