Reiserücktritt: Schutz auch bei Vorerkrankung?

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Besteht beim Versicherungsnehmer (VN) eine bekannte Grunderkrankung, die allein keine dauerhaften Beschwerden verursacht, besteht grundsätzlich auch Schutz in der Reiserücktrittsversicherung.

Treten unmittelbar vor Reiseantritt Akutbeschwerden aus der Grunderkrankung beim VN auf, die den VN am Reiseantritt hindern, muss der VR leisten. Ein Versicherungsschutzverweigerung ist nicht möglich!

Das LG Duisburg verurteilte den VR zur vollen Leistungspflicht!


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/30) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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