Reiserücktritt-Versicherung: Epileptischer Anfall vor einer Reise

740px 535px

Drei Monate vor Reiseantritt erlitt der Versicherungsnehmer (VN) einen epileptischen Anfall, hoffte aber vor Reisebeginn wieder gesund zu sein.

Einen Tag vor Beginn der Reise erlitt er erneut einen epileptischen Anfall und stornierte deshalb die Reise. Der Versicherer erstattete ihm nur die Kosten, die angefallen wären, wenn er bereits drei Monate früher storniert hätte.

Nach Ansicht des Gerichts hat der VN in solchen Fällen nicht des Recht, auf eine Genesung zu hoffen. In diesem Fall steht eindeutig die Schadenminderung im Vordergrund.

Die Klage des VN hatte keinen Erfolg, die gekürzten Leistungen des VR waren nach Ansicht des Arbeitsgerichts München berechtigt. 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

 

 

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehert

Alle Recht News