Reiserücktrittversicherung: Ende des Schutzes bei Online-Check-in

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Hier lehnte der Versicherer (VR) die Leistungen aus der Reiserücktrittkostenversicherung mit der Begründung ab, dass ein Reiserücktritt nach erfolgtem Online-Check-in nicht mehr möglich sei, da die Reise dadurch als "angetreten" gelte.

Das Amtsgericht München stellte jedoch klar, dass der Online-Check-in noch kein Reiseantritt sei und der schwer erkrankte und somit flugunfähige Versicherungsnehmer nach wie vor Versicherungsschutz besaß.

Die Klage war erfolgreich, der VR wurde zur Leistung verpflichtet.

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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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