Reiserücktrittversicherung: Epileptischer Anfall vor einer Reise

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Drei Monate vor Reiseantritt erlitt der Versicherungsnehmer (VN) einen epileptischen Anfall und hoffte auf eine Genesung vor Reisebeginn.

Einen Tag vor Beginn der Reise erlitt er erneut einen epileptischen Anfall und stornierte deshalb die Reise. Der Versicherer (VR) erstattete ihm nur die Kosten, die angefallen wären, wenn er bereits drei Monate früher storniert hätte.

Nach Ansicht des Gerichts hat der VN in solchen Fällen nicht das Recht auf eine Genesung zu hoffen, hier steht eindeutig die Schadenminderung im Vordergrund.

Die Klage des VN hatte keinen Erfolg, die gekürzten Leistungen des VR waren nach Ansicht des Amtsgerichts München berechtigt.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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