Schadensersatz und Kasko: Mehrwertsteuer-Ersatz nur nach Anfall

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil klargestellt, dass die Mehrwertsteuer in allen nach dem 31.Juli 2002 eingetretenen Fällen bei Beschädigung eines Fahrzeugs nur im tatsächlich angefallenen Umfang ersatzpflichtig ist.

Jedoch hat sich der BGH nicht dazu geäußert, wie der Mehrwertsteueranteil, der im Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges enthalten ist, zu berechnen ist. Deswegen ist insoweit auf die Rechtssprechung der Instanzgerichte und die Literaturhinweise abzustellen.

Die Klage des Versicherungsnehmers auf gänzliche Mehrwertsteuererstattung wurde insofern abgelehnt.



Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/18) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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