Teil-/Voll-Kaskoversicherung: Müssen Verbringungskosten gezahlt werden?

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Ein beschädigtes Kfz musste lackiert werden. Der Versicherungsvertrag enthielt keine explizite Regelung bezüglich der Verbringungskosten des beschädigten Kraftfahrzeugs. In diesem Fall gehören diese Kosten zu den "erforderlichen Widerherstellungskosten".

Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Fürth sind diese Kosten ohne vertragliche Vereinbarung sogar dann vom Versicherer zu erstatten, wenn sie überhöht und nicht marktüblich sind.

Der Versicherer wurde vom AG zur vollen Leistungspflicht verurteilt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/06) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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