Umfassende Aufklärungsobliegenheiten erfüllen

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Nach dem Diebstahl des Kfz informierte der Versicherungsnehmer seine Leasingfirma nicht umfassend über den Schadenfall. Dadurch erhielt das Leasingunternehmen keine Schadenregulierung durch den Kaskoversicherer.  

Der Leasingnehmer ist dazu verpflichtet, seine umfassenden Aufklärungsobliegenheiten zu erfüllen. Tut er dies nicht, hat die Leasingfirma das Recht auf Schadenersatzforderung gegen ihren Kunden.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Leasingnehmer zum Schadenersatz an die Leasingfirma.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/12) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susi und Rudi Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

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