Unfall: Vorinvalidität bei Transplantaten

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Hier verlor der Versicherungsnehmer (VN) aufgrund eines Unfalls die ihm transplantierte Niere. Diese hatte er als Ersatz für seine beiden eigenen Nieren, die funktionsuntüchtig waren, erhalten.

Regelmäßig ist in derartigen Fällen bei transplantierten Organen von einer Vorinvalidität von 50 Prozent auszugehen, da die körpereigenen Organe bereits entfernt wurden und somit eine 100-prozentige Gesundheit nicht mehr vorliegt.

Die Beweisaufnahme und Wertung des Gerichts könnte nur durch einen Gutachter aufgehoben werden, sofern der Gegner (= Versicherer) hier keine Einwände hätte.

Die Klage des VN hatte vor dem Oberlandesgericht Köln keinen Erfolg, der Vorinvaliditätsabzug blieb bestehen.


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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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