Unfallversicherung: 15-Monatsfrist zur Invaliditätsfeststellung angemessen

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Die ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb der 15-Monats-Frist ist eine Anspruchsvoraussetzung und keine Obliegenheit. Somit kommt es auch nicht auf das Verschulden des Versicherungsnehmers (VN) an.

Daher stellt die Voraussetzung für die Invaliditätsleistung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden muss, nach § 9 Abs. 2 Nr.1, 6 AGBG keine unangemessene Regelung dar. Die Interessen des Versicherers (VR), der auch für die meist schwer überschaubaren Spät- und Folgeschäden leisten muss, sind durch die zeitliche Beschränkung gerechtfertigt.

Der VN hatte gegen den VR auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main keinen Erfolg.

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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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