Unfallversicherung: Anforderung an die erhöhte Kraftanstrengung

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Beim Verladen von Koffern aus dem Taxi verletzte sich der Fahrer und beantragte daraufhin Leistungen aus seiner Unfallversicherung wegen der mitversicherten Schäden durch erhöhte Kraftanstrengungen. Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da das Heben und Tragen von Koffern bis circa 20 kg keine erhöhte Anstrengung erfordere.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zu Recht, derartige Gewichte stellen keine außerordentliche Anstrengung dar, sodass hier von einer nicht entschädigungspflichtigen Verletzung durch Eigenbewegung auszugehen ist.

Das OLG entschied zugunsten des VR, der Versicherungsnehmer erhielt keine Leistungen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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