In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung war. Nach heutigen medizinischen Erkenntnissen ist es aber so gut wie unmöglich, dass ein Unfall Hauptursache für einen Bandscheibenvorfall ist. Deshalb wurde nach gutachterlicher Prüfung auch bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall nicht als versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung zählt. Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Leistung des Versicherers wurde in dritter Instanz abgelehnt.
Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unserem Versicherungsberater Rudi Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.
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Autor(en): Rudi Lehnert