Unfallversicherung: Verletzung beim Fußballspielen

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Der VN zog sich beim Fußballspielen als Torwart einen Muskelriss beim Abschlag des Balls zu. Der VR lehnte die Leistungen ab, mit der Begründung der Unfallbegriff sei nicht erfüllt.

Nach Ansicht des OLG liegt jedoch die Einwirkung von außen auf den Körper eindeutig vor, wenn der Muskel beim Aufprall von Fuß auf Ball einen Schaden erleidet.

Die Klage des VN hatte vor dem OLG München Erfolg, der VR musste in die Unfallregulierung eintreten!

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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