Unfallversicherung: Vertragsanfechtung bei Falschangaben einer Person

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Werden im Versicherungsantrag Falschangaben zu den Gesundheitsumständen gemacht, hat der Versicherer (VR) innerhalb der ersten zehn Jahre prinzipiell ein Anfechtungsrecht..

In diesem Fall wurden jedoch mehrere Personen in einem Vertrag versichert und nur von einer Person wurden falsche Angaben gemacht. Hierzu stellte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken eindeutig klar, dass eine komplette Vertragsanfechtung des VR nicht möglich sein. Hier hat der VR nur das Recht, die betreffende Person aus dem Vertrag zu nehmen.

Das OLG schränkte somit das Anfechtungsrecht des VR zugunsten des Versicherungsnehmers ein.

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Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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