Versicherungsrecht: Belehrung zu Anzeigepflichten

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Nach dem neuen VVG müssen Versicherer um ihr Rücktrittsrecht auszuüben, hohe Anforderungen bei der Belehrung ihrer Versicherungsnehmer (VN) erfüllen. Nur mit einer deutlich hervorgehobenen gesonderten Mitteilung an den VN zu den Folgen von Anzeigepflichtsverletzungen, ist der Versicherer (VR) zu einem Rücktritt berechtigt.

Erfolgt diese Belehrung, wie in diesem Fall, nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den im Antrag gestellten Gesundheitsfragen beziehungsweise durch einen deutlich hervorgehobenen Hinweis auf die Fundstelle in den Bedingungen, so ist aufgrund mangelnder Belehrung ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Die Klage des VN hatte vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg, der VR musste den Rücktritt zurücknehmen.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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