Versicherungsvertragsrecht: Widerruf nach Kündigung

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Ist ein Versicherungsvertrag gekündigt, so scheidet in der Regel das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (VN) aus. Nach den gerichtlichen Ausführungen stehen Kündigung und Widerruf in einem so genannten Alternativverhältnis, also gilt hier die Devise "entweder - oder".

Der VN verliert das Widerrufrecht automatisch nach Einreichung einer Kündigung, es sei denn, der Vertrag wäre ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, für diese Fälle steht das Schutzinteresse der Verbraucher im Vordergrund.

Die Klage des VN zum Vertragswiderruf wurde vom Landgericht Köln abgewiesen.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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