Versicherungsvertragsrecht: Widerruf nach Kündigung

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Ist ein Versicherungsvertrag gekündigt, scheidet in der Regel das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers aus.

Nach den Ausführungen des Landgerichts (LG) Köln stehen Kündigung und Widerruf in einem so genannten Alternativverhältnis, also gilt hier die Devise „entweder - oder“.

Der Versicherungsnehmer verliert das Widerrufrecht automatisch nachdem er die Kündigung eingereicht hat.  Eine Ausnahme gilt, wenn der Vertrag ein sittenwidriges Rechtsgeschäft wäre. Für diesen Fall steht das Schutzinteresse der Verbraucher im Vordergrund.

Die Klage des Versicherungsnehmers zum Vertragswiderruf wurde vom LG Köln abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/33) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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