Verweisung von Beamten

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Ein Beamter im Außendienst, er war in der Fernmeldetechnik tätig, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Er darf aufgrund der Berufsunfähigkeit nicht in den Innendienst, in diesem Fall in die Störungsannahme, verwiesen werden.

Der Einwand des Versicherers, wegen fehlender Berufsunfähigkeit (BU) wurde vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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