Vorsatz-Ausschluss bei spielenden Kindern

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Ein 12-jähriger Junge hatte im Verschlag eines Carports einen Benzinkanister gefunden, ausgeschüttet und die Flüssigkeit angezündet. Durch den entstehenden Brand gerieten sowohl der Carport als auch ein Pkw und eine angrenzende Garage in Brand.

Der Vorwurf des Vorsatzes ist auszuschließen, wenn:

  • das Kinderspiel keine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung darstellt,
  • kein Nachweis über eine vorsätzliche Schädigung erbracht werden kann,
  • die Brandlegung auf spielerischen Übermut des Kindes zurückzuführen ist.

 

Der Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf statt gegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 01/06) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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