Wann Beweislast, wann Darlegungslast?

740px 535px

Der Versicherer muss beweisen, dass die Ursache eines Bandscheibenvorfalls nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können.

Dennoch hat der Versicherungsnehmer die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall eine überwiegend unfallbedingte Ursache war.

Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.

Das Oberlandesgericht Koblenz sowie das Landgericht Köln entschieden, dass ein Bandscheibenvorfall durchaus ein Unfallereignis sein kann.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/23) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News