Wenn der Agent falsche Angaben weiterleitet

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Der Versicherungsnehmer (VN) lässt die Schadensanzeige von dem Versicherungsvertreter ausfüllen und beantworten. Dabei wirkt sich die Angabe, der VN selbst wäre der Fahrzeuglenker gewesen, obwohl der VN nicht wusste, wer das Kfz gefahren hat, für ihn nachteilig aus, denn ihm wird der Versicherungsschutz verweigert.

Ein VN muss sich die falschen Angaben des Versicherungsvertreters eines VR anrechnen lassen, denn ein Vertreter ist in solchen Fällen der Wissenserklärungsvertreter des VN.

Der VN unterlag auch vor dem Oberlandesgericht Köln.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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