Wenn der Arbeitnehmer eine Erfindung entwickelt

740px 535px

Der Versicherungsnehmer verlangte eine Rechtsschutzdeckung weil er gegen seinen Arbeitgeber prozessieren wollte. Bei dem Prozess ging es um eine Erfindung des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nicht entsprechend entlohnen wollte.

Der Versicherer verweigerte die Leistung, mit der Begründung es handele sich nicht um einen arbeitsrechtlichen Streit, sondern vielmehr um eine patentrechtliche Angelegenheit, die nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sei.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Coburg lehnte der Versicherer ordnungsgemäß ab. Hier müsse im Einzelfall geprüft werden, ob das Patentrecht ordnungsgemäß ausgeschlossen sei.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem LG keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/41) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News