Wenn die Kostenfrage nicht gelöst ist

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Können sich die Parteien in einem Rechtsstreit in der Hauptsache einigen, jedoch nicht in der Kostenfrage, und muss das Gericht dann einen Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO fällen, ist der Rechtsschutzversicherer daran gebunden.

Für den Versicherer ist der Beschluss auch dann bindend, wenn die gerichtliche Entscheidung der Quote des Obsiegens oder Unterliegens nicht entspricht.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Versicherer zugunsten des Versicherungsnehmer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/10) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:  kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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