02.12.2015 Branche
Urteil: Arbeitszeitbetrug ist schwerer Vertrauensbruch
Wenn der Chef private Einträge von Arbeitnehmern in Outlook oder Lotus Notes Terminkalendern heimlich kontrolliert, ist das in der Regel unzulässig. Anders kann dies aussehen bei Arbeitszeitbetrug. Das Landesarbeitsgericht Mainz hat nun eine derartige Entscheidung getroffen. Mehr
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