20.10.2020 Recht
Grobe Fahrlässigkeit: Beweislast liegt beim Versicherer
Die Beweislast für den Einwand der groben Fahrlässigkeit liegt beim Versicherer. Dennoch wurde in der Praxis häufig auf ein Fehlverhalten des Versicherungsnehmers geschlossen, wenn dieser bei normaler Witterung von der Fahrbahn abkam. Mehr
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