Dabeibleiben ist in manchen Fällen die bessere Lösung

Jürgen Evers

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Bei der Inanspruchnahme von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Bürgschaften für Rückcourtageverbindlichkeiten der Maklergesellschaft müssen Versicherer ein neues Risiko beachten: den Widerruf. 

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