Existenzielle Versicherung nur mit Bedacht umdecken
Jürgen Evers
Selbst wenn die Beratung bei der Umdeckung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung fehlerhaft war, kann der Kunde nicht immer Schadensersatz verlangen. Über einen Fall zu entscheiden hatte jüngst das Oberlandesgericht Saarbrücken.