Existenzielle Versicherung nur mit Bedacht umdecken
Jürgen Evers
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Selbst wenn die Beratung bei der Umdeckung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung fehlerhaft war, kann der Kunde nicht immer Schadensersatz verlangen. Über einen Fall zu entscheiden hatte jüngst das Oberlandesgericht Saarbrücken.