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Abwicklungsgeschäft

1. Begriff: Sämtliche Aktivitäten im Versicherungsunternehmen, die den Risikoschutzprodukten (Risikogeschäft) und den Spar- bzw. Entsparprodukten (Spargeschäft, Entspargeschäft) anhängen, damit sie auf den Märkten verwertet werden können. Das Abwicklungsgeschäft bringt demnach im Regelfall keine eigene Marktleistung hervor und wird mit den Betriebskostenzuschlägen innerhalb der Versicherungsprämien finanziert.

2. Inhalte: Das Abwicklungsgeschäft umfasst sowohl kundenbezogene - als auch innerbetriebliche Leistungen. Zu den kundenbezogenen Leistungen zählen z.B. die Kundenberatung und die Vertrags- und Schadenbearbeitung. Die innerbetrieblichen Leistungen dienen der Herstellung der kundenbezogenen Leistungen und sind diesen somit vorgelagert. Zu den innerbetrieblichen Leistungen zählen z.B. sämtliche Arten der internen Informationsbeschaffung, -speicherung und -verarbeitung, die bspw. für die Zwecke der Marktforschung, Produktgestaltung, Prämienkalkulation und Tarifierung notwendig sind.

3. Weitere Merkmale: Das Abwicklungsgeschäft ist stark von Kommunikationsaktivitäten bzw. dem Informationsaustausch zwischen Versicherer und Kunde geprägt.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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